Mittwoch, 30. Mai 2012

Unfallschäden mit Handykamera dokumentieren

Auf deutschen Straßen geschieht ca. alle 13 Sekunden ein polizeilich aufgenommener Unfall. Hinzu kommen diejenigen Unfälle, bei denen sich die Beteiligten einig scheinen und auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten. Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten Sie die Unfallsituation und die Schäden penibel dokumentieren - zum Beispiel mit der Foto- und Kamerafunktion Ihres Handys.

Die Position der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall und die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen können mit der Handykamera festgehalten werden. Falls Bremsspuren vorhanden sind, sollten auch diese festgehalten werden. Bei der Aufnahme sollten Sie darauf achten, dass im Bild auch feste Bezugspunkte, wie z.B. eine Laterne, ein Gully Deckel, die Ampel, ein Verkehrsschild, Fahrbahnmarkierungen etc., im Bild mit festgehalten sind. Dies erleichtert später ggf. die Aufklärung, wo genau der Unfall passiert ist und wie die Fahrzeug zueinander gestanden haben.

Auch vom Kennzeichen des Unfallgegners sollte ein Foto gemacht werden. Sofern die Polizei nicht hinzugezogen wird ist unbedingt auf den Austausch von Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und die Feststellung von Zeugen zu achten. Außerdem muss das Kennzeichen des Unfallgegners notiert werden. Schließlich sollte sich der Geschädigte auch nach der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundigen.

Sie haben Anspruch auf die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, muss Ihr Unfallgegner auch die Anwaltskosten bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar werden. Die gegnerische Versicherung handelt stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen und verritt nicht die Interessen des Geschädigten.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister
© 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

Rechtsanwalt und Fachanwalt Verkehrsrecht Jörg Bister
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TEIGELACK VOLLENBERG & FROMLOWITZ
Rechtsanwälte Fachanwälte Notare
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Dienstag, 15. Mai 2012

Versicherungsmethoden

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten.

Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek des ZDF und bei Vox sind derzeit noch zwei Beiträge kostenlos abrufbar, die sich mit zum einen mit dem Zentralruf der Autoversicherer sowie der von der Versicherungsbranche ins Leben gerufenen Organisation carexpert befassen. Aus den Berichten geht hervor, dass die Versicherer keine Kosten und Mühen scheuen, um die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen und damit ihre Versicherungsleistungen zu reduzieren.

Der Beitrag in der Sendung “auto mobil” auf Vox beginnt mit der Anmoderation bei ca. 0:25:55

http://www.voxnow.de/auto-mobil/thema-ua-von-miss-tuning-zur-geschaeftsfrau.php?film_id=66169&player=1&season=0

In der ZDF mediathek findet sich folgender Beitrag aus der Sendung “frontal21” über den Zentralruf der Autoversicherer:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?setTime=2#/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer

Hinweis:
Die Beiträge sind nur für eine bestimmte Zeit in den Mediatheken abrufbar.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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